Allgemeine Geschäftsbedingungen

Behandlung und Informationspflichten

Erhada Zornic, Heilpraktikerin TCM führt die EZO Gesundheitszentrum GmbH für Akupunktur und Naturheilkräuter. Ich verpflichte mich nach bestem Wissen und Gewissen, kundenindividuelle, adäquate TCM- Behandlungen, TCM- Methoden und TCM- Behandlungskonzepte zu wählen und anzuwenden. Ich führe die Behandlungen mit bestmöglicher und fachgerechter Sorgfalt durch.

  • Der Patient klärt die Heilpraktikerin unaufgefordert, umfassend und wahrheitsgetreu über sämtliche gesundheitlichen Problemen auf. Dem Patienten ist bewusst, dass dies für die fachgerechte Behandlung unbedingt notwendig ist
  • Beim ersten Besuch ist die Versicherungskarte der Krankenkasse vorzulegen. Die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” kann die Daten in ihrem System erfassen und speichern

Konditionen

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Akupunktur haben, ist zu beachten, dass die erste Behandlung innert fünf Wochen nach der Ausstellung der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss, da ansonsten die Verordnung ungültig ist und nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Abrechnung bei Patienten mit Deckung Komplementärmedizin I (keine freie Arztwahl), ärztliche Verordnung zwingend notwendig:

Die vom Arzt verordnete Akupunktur wird, sofern Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, zu einem gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse übernommen. Es steht in der Verantwortung eines jeden Patienten sich vor der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse zu informieren welche Kostenübernahme erfolgt.

Abrechnung bei Patienten mit Deckung Komplementärmedizin II (freie Arztwahl), Inanspruchnahme meiner Leistungen ohne hausärztliche Verordnung möglich:

Sofern Sie bei ihrer Krankenkasse die freie Arztwahl haben, steht Ihnen nichts im Wege einen Termin in meiner Praxis zu vereinbaren

Kostenübernahme, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, versäumte, abgesagte oder verschieben von Termine/n

Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass die Behandlungen und Methoden keine Pflichtleistungen aus der Grundversicherung der Krankenkassen, Unfallversicherungen oder SUVA sind. Aus diesem Grund sind sämtliche Kosten in erster Linie vom Patienten selbst zu tragen. Besteht eine entsprechende Zusatzversicherung bei der Krankenkasse übernimmt diese möglicherweise ganz oder teilweise die Behandlungskosten. Es steht in der Verantwortung eines jeden Patienten sich vor der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse zu informieren welche Kostenübernahme erfolgt.

Die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” ist nicht für die Einholung der Kostenübernahme der Patienten verantwortlich und haftet in keinem Fall für nicht übernommene Dienstleistungen der Krankenkasse.
In der Regel erbringt die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” die Behandlungen auf Rechnung und der Patient erhält den Rückforderungsbeleg für die Kosteneinholung bei seiner Krankenkasse. Die Rechnung ist innert 10- Tagen ab Ausstellungsdatum an die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” zu überweisen, unabhängig davon, ob die Rückvergütung der Krankenkasse an den Patienten erfolgt ist oder nicht.

Bei Zahlungsverzug des Patienten behält sich die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” vor die Behandlung als Vorauszahlung in bar zu verlangen.
Nach nicht erfolgter Zahlung innert 10- Tagen wir eine Mahnung versendet, wird diese nicht innert 10- Tagen beglichen, erfolgt eine zweite Mahnung, ebenfalls mit Zahlungsfrist von 10- Tagen.
Für jede Mahnung wird ein Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung fällig.

Bei Zahlungsverzug einer Rechnung kann die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” weitere Behandlungen einstellen und es werden alle offenen Zahlungsforderungen ohne weitere Zahlungsfrist sofort fällig. Die “EZO Gesundheitszentrum GmbH” kann die offene Forderung an ein eigens gewähltes Inkassobüro übergeben. Der Patient trägt in diesem Fall alle daraus entstehenden Kosten. Für den Inkassoaufwand durch dritte werden zusätzliche Gebühren fällig.

Ich habe Verständnis dafür, dass es Situationen gibt in denen Termine ausnahmsweise verschoben oder abgesagt werden müssen. Aus Rücksicht auf andere Patienten und auf meine therapeutischen Dienstleistungen der “EZO Gesundheitszentrum GmbH” gelten in solchen Fällen folgende Regelungen:

  • Termine die vom Patienten weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt In dem Fall erhalten Sie eine Rechnung für den nicht rechtzeitig abgesagten Termin (<24h) von pauschal CHF 80.-. Diese Kosten werden weder von Ihrer Krankenkasse, Unfallversicherung oder SUVA übernommen
  • Bei Abmeldung am gleichen Tag wird die vorgesehene Behandlung vollumfänglich in Rechnung gestellt
  • Für das Nichterscheinen ohne jegliche Abmeldung zum vereinbarten Termin wird die vorgesehene Behandlung vollumfänglich in Rechnung gestellt
  • Falls Sie einen wichtigen Termin im Anschluss an die Behandlung haben und Sie ihre Behandlung deswegen kürzen müssen, wird Ihnen die ursprünglich geplante Behandlungszeit vollumfänglich in Rechnung gestellt
  • Falls Sie Ihre Behandlung kur vor Beginn verlängern möchten und ich hierzu noch Kapazität besitze, ist dies kein Problem. Die zusätzliche Zeit wird Ihnen entsprechend berechnet

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristig abgesagte oder verschobenen Termine und die daraus entstehenden Leerzeiten weder mit neuen Patienten belegt noch durch mich in irgendeiner Art und weise abgerechnet werden können, während die Basiskosten der "EZO Gesundheitszentrum GmbH" selbstverständlich weiterlaufen.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass meine therapeutischen Dienstleistungen aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht erfolgen kann, werde ich versuchen die betreffenden Patienten möglichst 24h im Voraus zu benachrichtigen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Eine Entschädigung für von mir abgesagte therapeutische Dienstleistungen an Patienten erfolgt nicht.

Datenschutz und Haftung

Die EZO Gesundheitszentrum GmbH wird, wenn notwendig, relevante medizinische Auskünfte zu dem betreffenden Patienten weitergeben an behandelnde Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen, Unfall-, SUVA und Sozialversicherungen.
Erforderliche Daten für die Rechnungsstellung werden an “Medical invoice” sowie an etwaige Inkassobüros oder an die damit beauftragten Rechtsanwälte oder die zuständigen staatlichen Instanzen weitergeleitet.

Bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen des Patienten im Warte-, und Therapieraum wird keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist am jeweiligen Sitz der Gesellschaft. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Inkrafttreten

Es sind die AGB in der jeweiligen gültigen Fassung anwendbar. Neue Version Januar 2024